Hinweis

Ihre Browserversion wird leider nicht mehr unterstüzt. Dies kann dazu führen, dass Webseiten nicht mehr fehlerfrei dargestellt werden und stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Browser zu aktualisieren oder einen der folgenden Browser zu verwenden:

Pilgern durch die Coronakrise - 30. April 2020

Liebe PilgerInnen auf dem Weg in etwas lichtere Landschaften,
 
seit vorgestern wissen wir, dass in Österreich ab morgen eine Reihe bestehender Einschränkungen aufgehoben werden. Insbesondere die Kontaktsperre wird es in der bisherigen Form nicht mehr geben. Weitere Schritte sollen bis Pfingsten folgen. Auch wenn etliche Freiheiten noch längere Zeit verwehrt bleiben, sind das doch erhebliche und erfreuliche Schritte. Man spürt das Aufatmen im Lande. Und obgleich Deutschland ein bis zwei Wochen hinter Österreich liegt, sind auch dort viele Schritte der Öffnung vollzogen oder angekündigt. Gleichwohl müssen wir alle wachsam bleiben, damit wir die gewonnenen Spielräume nicht wieder zerstören. Solange keine Impfung und kein Medikament existiert, befinden wir uns auf einem schmalen Grat. Ein Schritt zu weit rechts oder links, und wir stürzen wieder in den Abgrund. Denn bis man merkt, dass die Ansteckungsrate unzulässig wächst, vergeht eine Woche, in der das Virus unerkannt in den Infizierten schlummert. Es ist uns also immer ein paar Schritte voraus.
 
In meinen Grundsatzüberlegungen zu den politischen Debatten der jüngeren Zeit möchte ich heute auf die Menschenrechtsthematik zu sprechen kommen. Manche werfen den Regierungen vor, in der Krise die Menschenrechte leichtfertig preiszugeben und nicht genügend auf die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zu achten. Über diese Frage muss geredet werden, denn es geht um die Grundlage unserer freiheitlichen Demokratie.
 
Zunächst einmal ist zu betonen, und die Rede von der Verhältnismäßigkeit macht das indirekt deutlich, dass es um eine Abwägung geht: Menschenrecht steht gegen Menschenrecht. Das Menschenrecht auf Freizügigkeit gegen das Menschenrecht auf Leben. Das Menschenrecht auf freie Berufsausübung  und das auf freie Religionsausübung gegen das Menschenrecht auf Gesundheit und körperliche Integrität. Es geht also nicht um die Frage, ob der Staat die Menschenrechte schützt oder untergräbt, sondern um die Frage, welche Menschenrechte welcher Menschen im Moment Vorrang vor anderen Menschenrechten anderer Menschen haben. Alle zu verwirklichen ist nicht möglich. In jedem Szenario müssen einige davon mehr oder weniger stark eingeschränkt werden. Das ist prinzipiell eine ziemlich normale Situation. In den 75 Jahren seit 1945 dürfte es keinen Tag gegeben haben, an dem Gesetzgeber und Gerichte nicht mit solchen Abwägungen der Grundrechte beschäftigt waren. Allerdings nie in diesem gigantischen Ausmaß wie derzeit. Das ist das eigentlich Neue.
 
Natürlich ist es für sehr viele Menschen extrem belastend, wie abgeschnitten von allen Kontakten sie jetzt leben mussten oder müssen. Wäre das nur um ihrer eigenen Gesundheit willen gefordert, müsste man ihnen die Entscheidung selbst überlassen. Und wäre es nur um der Gesundheit aller willen, könnte man die Verhältnismäßigkeit noch immer leicht bezweifeln. Darauf hat Bundestagspräsident Schäuble vor einigen Tagen zurecht hingewiesen (verwunderlich war für mich weniger seine Aussage als das Erstaunen der Medien darüber, denn weder in Deutschland noch in Österreich hatte je irgendeine maßgebliche Persönlichkeit das angezweifelt). Aber die Bilder aus Italien lehren uns, dass es um viel mehr geht: Um die Stabilität des Gesundheitssystems, der öffentlichen Verwaltung, ja des Staates insgesamt. Die größte Dramatik in Italien ist ja, dass die Menschen, die schon vor Corona wenig Vertrauen in ihren Staat hatten, nun auch den letzten Rest davon verloren haben. Ein demokratisch-freiheitlicher Rechtsstaat lebt aber vom Vertrauen seiner BürgerInnen. Zudem haben die Bilder der Gabelstapler, die Särge reihenweise in Militärfahrzeuge hieven, und neuerdings die Bilder aus Brasilien, wo man hunderte Särge nebeneinander in ein Massengrab stellt und mit Bulldozern zuschaufelt, bei vielen Menschen Traumata ausgelöst. Ab einer bestimmten Menge von Toten wächst die Panik der Menschen überdimensional. Sie untergräbt das Vertrauen in den Staat noch weiter.
 
In der christlichen Soziallehre lautet eines der fünf Grundprinzipien: Gemeinwohl geht vor Einzelwohl. Dieses Prinzip ist nach 1945 in die verfassungsmäßige Architektur vieler westeuropäischer Nationalstaaten eingegangen. Gemeinwohl meint dabei die Strukturen, die ein gutes Leben der Einzelnen erst ermöglichen, nämlich die Strukturen eines geordneten Rechtsstaats (Gewaltenteilung und alles dazu nötige) und seiner Infrastruktur (Gesundheits- und Sozialsystem, Bildungs- und Kommunikationssystem, Verkehrsinfrastruktur etc.). Diese Strukturen haben absoluten Vorrang. Sie zu sichern, v.a. indem man die Kapazität der Krankenhäuser nicht überfordert, war immer das prioritäre Ziel der deutschen und der österreichischen Regierung. Und sie können derzeit eben nur dann gesichert werden, wenn ALLE einen Teil ihres Einzelwohls dafür zurückstellen. So hart das ist. Zerstört ist ein Gemeinwesen schnell. Aufgebaut wird es in Generationen.
 
Im Gegensatz zu Ungarn oder Polen (oder erst recht zu ferneren Ländern) ist der Rechtsstaat bei uns intakt. JedeR BürgerIn und jede Organisation kann gegen die Entscheidungen der Regierung vor Gericht klagen, und das geschieht auch. Die Gerichte entscheiden zeitnah, was höchst wichtig ist. Als Mecklenburg-Vorpommern seinen eigenen BürgerInnen an Ostern einen Strandspaziergang verwehren wollte, befand dies das Gericht als unverhältnismäßig. Als Handelsunternehmen mit Geschäften größer 800 Quadratmeter auf Gleichbehandlung klagten, bekamen sie in manchen deutschen Bundesländern Recht, in anderen nicht – je nach der Landesgesetzgebung. Als hingegen ein Berliner Priester des tridentinischen Ritus (!) gegen das Gottesdienstverbot klagte, wurde seine Klage abgewiesen, da die freie Religionsausübung noch genügend andere Möglichkeiten habe. Das war sozusagen die Ablehnung einer Priester- und Eucharistiefixierung von gerichtlicher Seite. Aber die Gewaltenteilung funktioniert. Sie wird sicher auch weiterhin rege genutzt werden, und das ist gut so. Es gibt allen Beteiligten Rechtssicherheit, wenn unklare oder zweifelhafte Entscheidungen juristisch geprüft werden. Der österreichische Gesundheitsminister jedenfalls hat auf Kritik schnell reagiert und eine juristische Überprüfung aller getroffenen Maßnahmen angeordnet – gegen den Bundeskanzler, der es damit nicht so genau nehmen wollte.
 
Der Rechtsstaat funktioniert – und das soll und wird in Deutschland und Österreich auch so bleiben. Das ist wahrlich keine Selbstverständlichkeit. Wir sollten es anerkennen und aktiv mitwirken, damit sich daran auch in Zukunft nichts ändert. Ebenso sollten wir es wo immer möglich unterstützen, dass die europäischen Institutionen autoritäre Anwandlungen mancher Regierungen in die Schranken weisen – was mitunter sehr schwierig ist, siehe die ungarischen Notstandsgesetze. Vor allem aber sollte uns bewusst sein: Menschenrechte müssen untereinander immer abgewogen werden, denn sie reiben sich dauernd aneinander. Kein einziges Menschenrecht gilt absolut, nicht das auf Leben, wie Wolfgang Schäuble zurecht sagte, aber auch nicht das auf Freiheit. Einzig die Menschenwürde ist unantastbar. Sie ist kein Menschenrecht, sondern die allen Menschenrechten zu Grunde liegende Basis: Niemand darf für die Interessen anderer völlig verzweckt werden. Und das heißt: Die Bedürfnisse aller zählen. Alle müssen sie untereinander abgewogen werden.
 
In diesem Sinne grüßt euch/ Sie alle,
 
Michael Rosenberger